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Eine schwerwiegende und akute Lungenerkrankung muss ausgeheilt sein, bevor an eine Flugreise bzw. an einen Tropenaufenthalt gedacht werden kann.

Patienten mit chronischen Lungenerkrankungen (z.B. Bronchitis oder einem Lungenemphysem) sind solange flugtauglich, als dass eine starke Einschränkung der Atemfunktion besteht.  Patienten mit Asthma können reisen, wenn sie selbst imstande sind, Anfälle von Atemnot zu beherrschen.

Patienten mit Gehörgangsentzündungen sollten darauf achten, dass die Ohren stets trocken sind. Je nach Ausprägung der Erkrankung muss zur Trockenhaltung der Ohren Schwimmen absolut vermieden werden. 

Bei akuten Erkältungen mit starker Schleimbildung kann der Druckausgleich beim Starten und Landen unmöglich werden. Dies kann zu starken Schmerzen und sogar zu Trommelfellrissen führen. Bei akuter Mittelohrentzündung oder Nasennebenhöhlenentzündung sollte man die Flugreise verschieben.

Wer unter Schwindelerscheinungen leidet sollte keine Malariatherapie mit Mefloquin durchführen, da dieses Medikament selber Schwindel auslösen kann.

Als Hörgeräteträger denke man an ausreichenden Vorrat an Batterien.


 

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Copyright © 2000 Doktor Travel
Stand: 01. Juli 2000