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Die Urlaubsreisekrankenversicherung gehört unbedingt zur Urlaubsvorbereitung, egal, ob als Kassenpatient oder privatversichert. Operationen oder ein Krankenrücktransport nach Deutschland können 5-stellige Summen kosten. Da hilft auch der Auslandsreisekrankenschein nicht weiter, den Kassenversicherte innerhalb der EU, in Tunesien, Rumänien, der Schweiz und in der Türkei vorlegen können. Es kommt immer wieder vor, daß Ärzte nur Bargeld akzeptieren wollen. Gerade in Touristenzentren kann dann die Rechnung deutlich höher ausfallen als das, was die deutsche Kasse nach der Reise erstattet.

In anderen Reiseländern bringt der Krankenschein gar nichts. In den USA, in Thailand, Ägypten oder der Dominikanischen Republik zahlt der Tourist die komplette Rechnung selbst. Dabei sind die medizinischen Standards nicht überall so, dass eine ausreichende Behandlung gewährleistet ist. Für eine dann notwendige Verlegung in eine deutsche Klinik steht keine gesetzliche Krankenkasse gerade.

Dagegen übernimmt die Auslandsreisekrankenversicherung die medizinisch notwendigen Kosten bis zu 100%. 

Weitere Infos

Auch eine Reiserücktrittskostenversicherung ist sinnvoll. Sie zahlt, wenn der Kunde, seine Eltern, seine Kinder, Geschwister, sein Ehegatte oder Reisepartner schwer erkrankt oder stirbt. Dasselbe gilt bei Schwangerschaft oder wenn man eine Impfung nicht verträgt und deshalb nicht fahren kann. Auch ein Einbruch oder Brand zu Hause wird als Rücktrittsgrund akzeptiert, wenn die Anwesenheit des Versicherten erforderlich ist.

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Copyright © 2000 Doktor Travel
Stand: 01. Juli 2000