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Israel

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Landes-Info

Fläche (km²) 1996: 21 946, einschließlich Ost-Jerusalem und Golan-Höhen mit 1176
Einwohner in Tausend:  1996: 5 692 
Einwohner je km² 1996: 259
Bevölkerung: Israelis; (Z 1983) 4 037 620 Einw. (F 1995) 5 500 000, — (F 1991) 82% Israelis, 18% Palästinenser (mit israelischer Staatsangehörigkeit); Tscherkessen, Armenier, Türken, u.a.; in den besetzten Gebieten weitere 2 Mio. Palästinenser ohne israel. Staatsangehörigkeit
Anteil städtischer Bevölkerung in %: 91

 

 

Gesundheit

Vorgeschriebene Impfungen:

Bei der Einreise sind keine Impfungen vorgeschrieben.

Empfohlene Impfungen:

Tetanus/Diphtherie, (Polio), Hepatitis A, evtl. Hepatitis B

Malariagefährdung:

Kein Malariarisiko vorhanden

 

Weitere Erkrankungen:

Amöbiasis. Verbreitung: Mittelgradige Verbreitung. 

Kutane Leishmaniose. Verbreitung: Mittelgradige Verbreitung. 

 

Allgemeine Hinweise:

Reiseapotheke

Reiseversicherungen

Gesundheitsratschläge

 

Aktuelle Hinweise

Stand: 25.08.04

Aktuelle Hinweise

  1. Angesichts der gestiegenen Gefährdung durch Selbstmordattentate u.a. Anschläge empfiehlt das Auswärtige Amt, die der Sicherheitslage angemessenen Verhaltensregeln genauestens zu beachten. Generell rät das Auswärtige Amt wie auch bei Reisen in andere Länder der Nahostregion, die aktuelle Entwicklung in den Medien, ggf. in engem Kontakt mit dem Reiseveranstalter bzw. Geschäftspartner gerade auch vor Ort genau zu verfolgen.
  2. Reisen in Israel (innerhalb der Grenzen vom 01.06.67) erscheinen grundsätzlich weiterhin möglich. Es wird jedoch jederzeit und besonders in den Zentren und Orten entlang der Grenzlinie zur Westbank und dem Gaza-Streifen sowie in Tel Aviv und Jerusalem, wo jederzeit mit Anschlägen gerechnet werden muß, zu höchster Vorsicht geraten.
  3. Die Sicherheitslage in den Palästinensischen Gebieten (Westbank und Gaza) ist extrem angespannt. Die Palästinensischen Gebiete (Westbank und Gaza) sind abgesperrt. Von Reisen in die Palästinensischen Gebiete (Westbank und Gaza) wird daher dringend abgeraten.
  4. Insbesondere wird im Hinblick auf die de facto Abriegelung der Palästinensischen Gebiete ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auch die Unterstützung der Deutschen Botschaft Tel Aviv und des Vertretungsungsbüros in Ramallah die Ausreise aus den Palästinensischen Gebieten (Westbank und Gaza-Streifen) nicht sicherstellen kann.
  5. Die Verhältnisse in Jerusalem sind sehr komplex. Der Status der Stadt, in der sowohl Israelis wie Palästinenser wohnen, ist eine der Schlüsselfragen des Nahostfriedensprozesses. Für die Besichtigung der Altstadt wird ortskundige Begleitung empfohlen. Aufgrund der angespannten Situation wird zu zusätzlicher Vorsicht geraten. Von Altstadtbesuchen an Freitagen sowie islamischen und jüdischen Feiertagen wird nach wie vor abgeraten.

Im Einzelnen

  1. Vor allem die Gefährdung durch Selbstmordattentate und andere Anschläge hat trotz drastischer Sicherheitsvorkehrungen stark zugenommen. Sie richteten sich insbesondere gegen öffentliche Verkehrsmittel, öffentliche Orte mit hohen Besucherzahlen einschl. Restaurants und Diskotheken. Hiervon können auch ausländische Touristen betroffen sein. In dieser Beziehung ist daher generell höchste Vorsicht geboten. Den Anweisungen der örtlichen Sicherheitskräfte ist auf jeden Fall Folge zu leisten. Gegen selbstmörderische, terroristische Anschläge gibt es keinen absoluten Schutz.
  2. In Gebieten und Orten mit hohem arabischen Bevölkerungsanteil ist es seit Oktober/November 2000 zu keinen weiteren Auseinandersetzungen gekommen.
  3. Die Grenzübergänge von Eilat nach Ägypten (Taba) und Jordanien (Arava), sowie die Grenzstationen Sheikh Hussein von Israel nach Jordanien, Allenby Bridge von der Westbank nach Jordanien und Rafah von Gaza nach Ägypten sind prinzipiell geöffnet. Es kann allerdings immer wieder zu kurzzeitigen Schließungen und einer Verkürzung der Öffnungszeiten kommen. Es wird daher empfohlen, vor Ort zeitnah Erkundigungen über die Öffnung einzuholen.
  4. Die Sicherheitslage in den Palästinensischen Gebieten (u. a. Bethlehem, Hebron, Jenin, Tulkarem, Jericho, Ramallah und Gaza Streifen) ist, wie oben ausgeführt, nach wie vor extrem angespannt, nachdem große Teile der Gebiete israelischerseits zu militärischen Sperrgebieten erklärt worden sind.
  5. Dies gilt grundsätzlich auch für Ost-Jerusalem. Eine Sperrung von Ost-Jerusalem gibt es im Gegensatz zu Westbank und Gaza jedoch nicht.
  6. Faktisch sind die Gebiete gesperrt. Eine normale Reisetätigkeit ist durch Straßensperren und Kontrollen praktisch unmöglich. Daher können Reisen in und eine Ausreise aus den Palästinensischen Gebieten (Westbank und Gaza-Streifen) auch mit Unterstützung der Deutschen Botschaft Tel Aviv und des Vertretungsbüros in Ramallah nicht sichergestellt werden. Die Möglichkeit der Besichtigung touristischer Sehenswürdigkeiten war in den vergangenen Monaten ohnehin stark eingeschränkt. Es wird daher von Reisen in die Palästinensischen Gebiete dringend abgeraten. Vor Besuchen der Siedlungen wird eindringlichst gewarnt.
  7. Auch im Grenzgebiet zum Libanon ist es immer wieder zu militärischen Auseinandersetzungen gekommen. Bei Reisen in diese Gebiete ist daher besondere Vorsicht geboten.
  8. Vor Lockvogelangeboten (kostenloser Urlaub, großzügige Bezahlung) im Zusammenhang mit der Überführung von Kfz aus Deutschland über Israel in die Palästinensischen Gebiete wird ausdrücklich gewarnt. In Einzelfällen (insbesondere bei deutschen Limousinen älteren Baujahres bzw. wenn eine Überführung in den Gazastreifen vorgesehen ist) verlangt der israelische Zoll bei Einreise eine Kaution oder Bankgarantie von bis zu 10.000 US-$ und registriert das Fahrzeug im Reisepass und im Computer. Eine spätere Ausreise aus den Palästinensischen Gebieten oder Israel ohne Kfz ist nach israelischem Recht ein Zollvergehen, das zur Verweigerung der Rückreise und sogar zu strafrechtlicher Verfolgung führen kann. Die Kaution verfällt selbst bei Diebstahl oder Unfall.
  9. Deutsche palästinensischer Herkunft sowie deren Familienangehörige können Israel und die Palästinensischen Gebiete nur mit einer israelischen Ausreiseerlaubnis für Palästinenser verlassen. Die Ausreisemöglichkeit ist nicht immer gewährleistet. Zur Beantragung eines "Exit permit" wird insbesondere bei Aufenthalten von über drei Monaten Dauer die Vorlage eines palästinensischen Passes verlangt. Aufgrund uneinheitlicher Verwaltungspraxis kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass auch bei kurzen Aufenthalten die Vorlage eines palästinensischen Passes zur Beantragung des "Exit permit" verlangt wird. O.g. Personen sollten, wenn sie vor Mai 1994 den Gazastreifen oder Jericho bzw. vor September 1995 die Westbank verlassen haben, über dieselben Grenzübergänge wieder einreisen, um die damals dort abgegebenen Dokumente wieder an sich nehmen zu können. Nähere Auskünfte erteilt die Deutsche Botschaft in Tel Aviv, bei der auch Bescheinigungen beantragt werden können, dass die Beantragung palästinensischer Reisedokumente und das Exit-permit auf Grund einer Zwangslage erfolgt.

Wir bemühen uns, die Informationen ständig zu aktualisieren, können aber keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben übernehmen.

 

 

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Copyright © 2000 Doktor Travel
Stand: 25. August 2004